Berufsgeheimnis

Berufsgeheimnis
Recht oder Pflicht, bes. von Ärzten, Apothekern,  Rechtsanwälten,  Notaren, Patentanwälten,  Verteidigern,  Wirtschaftsprüfern,  vereidigten Buchprüfern oder  Steuerberatern und deren Gehilfen, ein bei der Ausübung des Berufes anvertrautes oder sonst bekannt gewordenes fremdes, bes. zum persönlichen Lebensbereich gehörendes oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis nicht zu offenbaren, auch gegenüber staatlichen oder sonstigen Vertretern berechtigter Interessen.
- Verstoß gegen das B. strafbar nach §§ 203, 204 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei unbefugter Verwertung des fremden Geheimnisses mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; Verfolgung nur auf Strafantrag (§ 205 StGB).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Berufsgeheimnis — Berufsgeheimnis, s. Zeugnisverweigerung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Berufsgeheimnis — Be|rufs|ge|heim|nis 〈n. 11〉 1. Schweigepflicht über das, was jmdm. innerhalb seiner Berufsausübung anvertraut wird (z. B. bei Ärzten) 2. eine Fertigkeit, die nur einer Berufsgruppe bekannt ist * * * Be|rufs|ge|heim|nis, das: Schweigepflicht über… …   Universal-Lexikon

  • Berufsgeheimnis — Be·ru̲fs·ge·heim·nis das; 1 nur Sg; das Verbot, bestimmte Informationen weiterzugeben, die man durch einen Beruf erhält: Der Arzt ist an das Berufsgeheimnis gebunden 2 eine Information, die unter das ↑Berufsgeheimnis (1) fällt: Das Ergebnis der… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Berufsgeheimnis — das Berufsgeheimnis, se (Oberstufe) Pflicht, über Dinge zu schweigen, die man innerhalb der Berufsarbeit erfährt Beispiel: Der Notar konnte keinerlei Informationen über den Inhalt des Testaments des geben, weil er das Berufsgeheimnis wahren… …   Extremes Deutsch

  • Berufsgeheimnis — Be|rufs|ge|heim|nis …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Bankbetriebslehre — Die Bankbetriebslehre ist eine spezifische Betriebswirtschaftslehre für das Bankwesen (sogenannte Wirtschaftszweiglehre). Lehr und Forschungsgegenstand der Bankbetriebslehre sind die Banken (häufiges Synonym Kreditinstitut) und Sparkassen. Sie… …   Deutsch Wikipedia

  • Bankwirtschaft — Die Bankbetriebslehre ist eine spezifische Betriebswirtschaftslehre für das Bankengewerbe (sog. Wirtschaftszweiglehre). Lehr und Forschungsgegenstand der Bankbetriebslehre sind die Banken (häufiges Synonym Kreditinstitut) und Sparkassen. Sie… …   Deutsch Wikipedia

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  • Abschaffung des Bankgeheimnisses — Das Bankgeheimnis besteht im Kern aus der Pflicht des Kreditinstituts zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Tatsachen und Wertungen, die ihm aufgrund, aus Anlass oder im Rahmen der Geschäftsverbindung zum Kunden bekannt geworden sind und die… …   Deutsch Wikipedia

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